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Gutenachkuss vom Kind

Fragen und Antworten zu Scheidung, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Scheidung dauert in Deutschland durchschnittlich 6 bis 12 Monate, gerechnet ab Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Voraussetzung ist in der Regel das abgelaufene Trennungsjahr.

 

Dauer im Überblick:

  • Einvernehmliche Scheidung: ca. 6–9 Monate

  • Scheidung mit Streit über Folgesachen (Unterhalt, Sorge, Zugewinn): 12 Monate oder länger

  • Verzögerungen entstehen häufig durch den Versorgungsausgleich

Wichtig: Je besser die Trennungsfolgen vorab geregelt sind, desto schneller verläuft das Verfahren.

Was ist das Trennungsjahr und wann beginnt es?

Das Trennungsjahr ist die gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung. Es beginnt, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens ein Ehepartner die Trennung will.

Trennung innerhalb der Wohnung ist möglich, wenn:

  • getrennte Schlafzimmer

  • getrennte Haushaltsführung

  • keine gemeinsamen Versorgungsleistungen mehr

Entscheidend ist die tatsächliche Trennung, nicht die Meldeadresse.

 

Wie oft darf ich mein Kind nach der Trennung sehen?

Als Richtwert gilt häufig das 14-tägige Wochenendumgangsmodell plus hälftige Ferien und Feiertage.

Entscheidend ist jedoch:

  • Alter des Kindes

  • Entfernung der Wohnorte

  • Bindung zum Elternteil

  • Kindeswohl

Gerichte orientieren sich zunehmend auch am Wechselmodell, wenn beide Eltern geeignet sind.

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung?

Nach der Trennung bleibt es grundsätzlich beim gemeinsamen Sorgerecht.

Ein alleiniges Sorgerecht erhält ein Elternteil nur, wenn:

  • erhebliche Kommunikationsprobleme bestehen

  • das Kindeswohl gefährdet ist

  • gemeinsame Entscheidungen nicht möglich sind

Das Gericht prüft stets, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht.

Darf ich mit dem Kind einfach umziehen?

Ein Umzug mit Kind ist bei gemeinsamem Sorgerecht zustimmungspflichtig, wenn sich der Lebensmittelpunkt des Kindes wesentlich ändert.

 

Ohne Zustimmung drohen:

  • Eilantrag beim Familiengericht

  • Rückführungsanordnung

  • Sorgerechtsverfahren

Vor einem geplanten Umzug sollte immer eine rechtliche Klärung erfolgen.

Was kann ich tun, wenn der/die Ex-Partner/in den Umgang verweigert?

Wird der Umgang grundlos verweigert, kann beim Familiengericht ein Umgangsantrag gestellt werden.

 

Mögliche gerichtliche Maßnahmen:

  • Konkrete Umgangsregelung

  • Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung

  • Umgangspflegschaft

Eigenmächtiges Handeln sollte unbedingt vermieden werden.

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